Die Ausgestaltung der Anklagebehörde im internationalen Strafverfahren im Spannungsfeld der Strafverfahrenstraditionen inquisitorischer und adversatorischer Prägung
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Im internationalen Strafverfahren hat sich – auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Anklagebehörde – ein echtes Mischverfahren aus der inquisitorischen und der adversatorischen Strafverfahrenstradition entwickelt. Ziel der Untersuchung ist es, ausgehend von den nationalen Strafverfahrensmodellen inquisitorischer und adversatorischer Prägung (untersucht wird einerseits das Strafverfahren in England/Wales und den USA und andererseits das Strafverfahren in Frankreich und Deutschland), anhand der Besonderheiten der mit dem internationalen Strafrecht adressierten Makrokriminalität und der Zielsetzungen des internationalen Strafverfahrens, einen idealtypischen Anforderungskatalog für die Ausgestaltung einer Anklagebehörde im internationalen Strafverfahren zu erarbeiten.