Umweltrecht
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Das Umweltrecht umfasst viele Teilbereiche. Diese unterliegen einer fortschreitenden Spezialisierung. Der vorliegende Bandwill deshalb die Grundlinien und die übergreifenden Zusammenhängeherausarbeiten, um dieses weit verzweigte Rechtsgebiet zu erschliessen. In einem Allgemeinen Teil werden dieEntwicklung des Umweltrechts, die Kompetenzverteilung zwischen Bund undKantonen, die umweltrechtlichen Grundprinzipien (Nachhaltigkeits-, Vorsorge-, Verursacherprinzip) und zwei besondere Instrumente des Umweltrechts(Umweltverträglichkeitsprüfung, Verbandsbeschwerderecht) dargestellt. Der Besondere Teil vermittelt einen Überblicküber folgende Materien: Immissionsschutz (Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung, nichtionisierende Strahlen), Abfälle, Altlasten, Bodenschutz, Stoffe(Chemikalien), Organismen, Katastrophenschutz und Störfallvorsorge, Gewässerschutz, Walderhaltung, Natur- und Heimatschutz sowie Klimaschutz.