Grenzen des Bundesverfassungsgerichts im europäischen Integrationsprozess
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In keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist die Vorstellung von verfassungsrechtlich vorgegebenen Grenzen der europäischen Integration derart stark ausgeprägt wie in Deutschland. Zwar haben auch andere Verfassungsgerichte den Integrationsprozess flankiert. Aber kein Gericht hat im Gewaltenteilungsgefüge eine vergleichbar dominante Rolle eingenommen wie das Bundesverfassungsgericht. Der europäische Integrationsprozess ist zu seiner größten institutionellen Herausforderung geworden. In einem historischen Moment, in dem die demokratische Qualität der Integrationsvertiefung offen in Frage gestellt wird, kommt dem Bundesverfassungsgericht im Institutionengefüge der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Verantwortung zu. Sven Simon nimmt eine Bestimmung der Kompetenzgrenzen für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor und skizziert den verfassungsrechtlichen Rahmen für zukünftige Entscheidungen.