Kölner Rechtsanwälte im Nationalsozialismus
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Die Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahre 1933 veränderte die deutsche Rechtsanwaltschaft grundlegend. Die Beseitigung der anwaltlichen Selbstverwaltung und die „Arisierung“ der Anwaltschaft bildeten den Auftakt für eine institutionelle und personelle Neuausrichtung im nationalsozialistischen Sinne. Michael Löffelsender zeichnet diese Entwicklungen beispielhaft für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln nach. Schlaglichtartig beleuchtet er die „Gleichschaltung“ der Anwaltsvereine und der Anwaltskammer sowie die rassistisch und politisch motivierte Ausgrenzung und Disziplinierung von Anwälten. Ein Hauptaugenmerk gilt darüber hinaus den Werdegängen und Verhaltensmustern von Rechtsanwälten unter den Bedingungen der NS-Diktatur, die er in einem breiten Spannungsfeld von Resistenz, Anpassung und Selbstmobilisierung verortet.