Theorie des Familienrechts
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Entgegen herrschender Meinung, die Sexualität, Schwangerschaft, Geburt und Kindheit in einen Schleier von Moral und Sentimentalität hüllt, wird in dieser Untersuchung gezeigt, daß die »Produktion von Nachwuchs« in der bürgerlichen Gesellschaft keineswegs eine »natürliche« Angelegenheit darstellt; daß vielmehr der bürgerliche Staat über ein vielfältiges rechtliches Instrumentarium verfügt, mit dem Liebe, Ehe, Zeugen, Gebären, Kindschaft usw. minuziös geregelt werden. In einer Analyse dieser Rechtsmaterien, mit denen der Staat die Aufzucht von Kindern gewährleistet, anreizt oder selbst betreibt, soll belegt werden, daß die zur überwiegenden Erwerbsform werdende Lohnabhängigkeit zur Verallgemeinerung des Desinteresses an eigenen Kindern bei den Lohnabhängigen führen muß. Diese sind – im Unterschied zu den immer rarer werdenden Eigentümern vererbbarer Produktionsmittel, die eigene Kinder für ihre Existenzsicherung bei Krankheit und Alter unbedingt benötigen und sie mit der Enterbungsdrohung zu dieser Sicherung auch zwingen können – durch eigene Kinder in ihrer Existenzsicherung individuell gerade beeinträchtigt. Sie schwächen ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber kinderlosen Lohnabhängigen, die ihre gesamte Arbeitszeit verkaufen können. Eine fundamentale Bedrohung der gesamtgesellschaftlichen Reproduktion ist die Folge. Die Analyse insgesamt ermöglicht – mit der systematischen Ableitung der Kindesvernachlässigung und dem Nachweis der Hilflosigkeit bei ihrer Überwindung – die Erklärung der Verschiebung von neurotischen zu psychotischen Charakterstrukturen bei der nachwachsenden Generation, für die es in der bürgerlichen Gesellschaft keinen Ausweg zu geben scheint.