Anlegerschutz bei Investmentfonds
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Aufgrund einer das aktuelle wirtschaftliche Umfeld prägenden, lang anhaltenden Niedrigzinsphase unterliegt die private Altersvorsorge zunehmend der Eigenverantwortung der Arbeitnehmer. Zusätzlich sind Wirtschaftsunternehmen an der Investition privater Kapitalgeber interessiert. Private Anleger werden in Aktien nur zurückhaltend investieren, da zur nachhaltigen Wertsteigerung nicht nur ein hohes zeitliches Engagement, sondern auch eine adäquate fachliche Expertise vorausgesetzt werden müssen. Professionell gemanagte Investmentfonds bündeln das Kapital mehrerer Anleger und bieten die Möglichkeit, in deren Interesse gezielt und diversifiziert zu investieren. Die Zielstruktur von Investmentfonds wird folglich geprägt durch ein Spannungsfeld aus den Interessen der Anleger und der Fondsmanager. So verfolgen private Anleger das Ziel, eine positive und nachhaltige Rendite – ergo eine langfristige Wertsteigerung – unter simultaner Risikominimierung zu erreichen. Hingegen sind professionelle Fondsmanager durchaus bereit, risikofreudig kurzfristige, jedoch hohe Renditen zu erzielen. Ihre Qualifikation sowie die Qualität der Investments sind für Anleger per se nicht beobachtbar. Die Ziele der Investoren sind hier unter einen besonderen Schutz zu stellen, um die gewünschte Risikostruktur der Fonds zu erreichen und gleichzeitig dem Fondsmanagement hinreichend Anreize zur Erwirtschaftung einer guten Rendite zu setzen. Investmentfonds weisen somit nicht nur eine sehr spezielle Anreizstruktur und damit einhergehende Agency-Konflikte auf – sie besitzen auch eine herausragende Bedeutung für die nationale wie internationale Wirtschaft angesichts der immensen Investitionssummen. Aus diesem Grund ist es im öffentlichen Interesse, dass private Anleger in diese besondere Anlageform vertrauen können, mithin ist der Anlegerschutz für das Funktionieren des Fondsmarktes von zentraler Bedeutung. Vor dem Hintergrund dieser Problematik analysiert die Autorin systematisch schützenswerte Anlegerinteressen und hieraus resultierende Anlegerrisiken als Grundlage für die Notwendigkeit des Anlegerschutzes. Anschließend extrahiert sie anlegerschutzrelevante Maßnahmen im Rahmen der europäischen und nationalen Regulierung, hierbei findet insbesondere das KAGB Berücksichtigung. Nachfolgend wertet sie die extrahierten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die unterschiedlichen Risiken sowie Ihre Eignung, einen adäquaten Anlegerschutz zu gewährleisten.