Der (sozialrechtliche) Herstellungsanspruch
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit der sozialrechtliche Herstellungsanspruch verallgemeinerungsfähig ist. Vergleichbare Fallgestaltungen - insbesondere Beratungsfehler - treten sowohl im Sozialrecht als auch in den anderen Bereichen des Verwaltungsrechts auf. Trotz eines praktischen Bedürfnisses, einer entsprechenden sozialgerichtlichen Rechtsprechung und eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts wird die Lösung über einen Herstellungsanspruch dennoch nahezu einheitlich abgelehnt. Dabei ist der richterrechtliche Herstellungsanspruch im Ergebnis nicht weniger überzeugend rechtsdogmatisch begründbar als andere, akzeptiertere Rechtsfortbildungen des Staatshaftungsrechts (insbesondere der Folgenbeseitigungsanspruch oder die Aufopferungsansprüche). Die Verwaltungsgerichtsbarkeit bevorzugt zu Unrecht vermeintlich dogmatisch saubere Lösungen über § 32 VwVfG, Treu und Glauben oder eine erweiterte Folgenbeseitigung.
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Der (sozialrechtliche) Herstellungsanspruch, Kai Grötschel
- Jazyk
- Rok vydání
- 2015
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Der (sozialrechtliche) Herstellungsanspruch
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Kai Grötschel
- Vydavatel
- Verl.-Haus Monsenstein und Vannerdat
- Rok vydání
- 2015
- ISBN10
- 384050127X
- ISBN13
- 9783840501272
- Série
- MV-Wissenschaft
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit der sozialrechtliche Herstellungsanspruch verallgemeinerungsfähig ist. Vergleichbare Fallgestaltungen - insbesondere Beratungsfehler - treten sowohl im Sozialrecht als auch in den anderen Bereichen des Verwaltungsrechts auf. Trotz eines praktischen Bedürfnisses, einer entsprechenden sozialgerichtlichen Rechtsprechung und eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts wird die Lösung über einen Herstellungsanspruch dennoch nahezu einheitlich abgelehnt. Dabei ist der richterrechtliche Herstellungsanspruch im Ergebnis nicht weniger überzeugend rechtsdogmatisch begründbar als andere, akzeptiertere Rechtsfortbildungen des Staatshaftungsrechts (insbesondere der Folgenbeseitigungsanspruch oder die Aufopferungsansprüche). Die Verwaltungsgerichtsbarkeit bevorzugt zu Unrecht vermeintlich dogmatisch saubere Lösungen über § 32 VwVfG, Treu und Glauben oder eine erweiterte Folgenbeseitigung.