Primärrechtsschutz im Vergaberecht
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Das deutsche Vergaberecht unterliegt seit vielen Jahrzehnten einer klassischen Zweiteilung. Abhängig vom Wert des zu vergebenden öffentlichen Auftrags finden entweder die unionsrechtlich geprägten Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder aber das klassische deutsche Haushaltsrecht Anwendung. Nur oberhalb der sog. EU-Schwellenwerte im Anwendungsbereich des GWB kann ein unterlegener Bieter die Verletzung von Verfahrensvorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern geltend machen. Unterhalb der Schwellenwerte bleibt dagegen meist kein Raum für effektiven Rechtsschutz. Die Autorin hat die vergaberechtliche Zweiteilung zum Anlass genommen, zunächst die Defizite des gegenwärtigen Rechtsschutzsystems zu beleuchten. Rechtsvergleichend wird dann der Blick auf das österreichische Vergaberecht gerichtet, um Erkenntnisse für eine mögliche Reform des deutschen Rechts zu gewinnen. Auf dieser Grundlage werden schließlich zwei konkrete Gesetzgebungsvorschläge unterbreitet, die entweder eine Überarbeitung und Ergänzung der bestehenden Vorschriften oder die Neuschaffung eines Vergabegesetzbuches vorsehen.