Im öffentlichen Interesse
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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist immer wieder Gegenstand kritischer Diskussionen. Nicht nur seine Programme und Programminhalte werden hinterfragt, sondern auch grundsätzliche Strukturen, die Zahl seiner Hörfunk- und Fernsehkanäle, seine Internetaktivitäten und auch, ob er seinem Auftrag überhaupt gerecht wird und in der Zukunft (noch) eine Existenzberechtigung hat. Die Autoren stellen differenziert und dennoch auch für den juristischen Laien leicht nachvollziehbar dar, aus welchen Überlegungen der öffentlich-rechtliche Rundfunk gegründet und zu seiner heutigen Form weiterentwickelt wurde, welchen Regeln er unterliegt, welchen Auftrag er also hat und woraus sich seine Legitimation ableitet. Im Zentrum steht dabei naturgemäß die Begründung der Existenz des öffentlich- rechtlichen Rundfunks: Die Möglichkeit eines freien und unabhängigen Austauschs und einer ebensolchen Meinungsbildung in einer Gesellschaft – im Interesse einer funktionierenden Demokratie. Ergänzend werden alle einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und vor allem die grundlegenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes zusammengefasst.