Zulässigkeit und Folgen der Verwendung von Drittnamen in der Personenfirma
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Im Zuge der Reform des Firmenrechts im Jahre 1998 ist im rechtswissenschaftlichen Schrifttum und in der Rechtsprechung die Streitfrage entstanden, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften ihre Firma aus dem bürgerlich-rechtlichen Namen eines Nicht-Inhabers oder Nicht-Gesellschafters bilden können. Während nach der vormaligen Rechtslage der Namensstifter einer Personenfirma im Grundsatz der Inhaber des Handelsgeschäfts oder ein Gesellschafter der Handelsgesellschaft sein musste, enthält das Gesetz nunmehr im Wesentlichen nur noch die Vorgabe, dass die Personenfirma nicht irreführend sein darf. Bedeutet dies eine weitgehende Freigabe der Personenfirmenbildung, so dass grundsätzlich jeder kaufmännische Unternehmensträger mit jedem bürgerlich-rechtlichen Namen, auch von prominenten Persönlichkeiten, in seiner Firma werben kann? Oder nach welchen Kriterien bestimmt sich die Personenfirmenbildung im reformierten Firmenrecht? Das vorliegende Werk geht diesen und weiteren Fragen, insbesondere auch im Hinblick auf Folgewirkungen von Drittnamenspersonenfirmen, nach. Dabei schaut der Autor über den handelsrechtlichen Tellerrand hinaus und behandelt ebenso firmen- und namensrechtliche Aspekte z. B. des Wettbewerbs- und Umwandlungsrechts oder des Rechts der Personengesellschaften. Das Werk versteht sich dabei nicht nur als eine umfassende wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Thematik, sondern – aufgrund der Praxisrelevanz –auch als Anwendungshilfe für den Rechtsanwender, z. B. an den Registergerichten