Das Recht auf saubere Luft
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Das Recht auf saubere Luft ist ein „Klassiker“ des Umweltrechts: Beim ersten Grazer Umweltrechtsforum 2015 haben daher an der Universität Graz Experten verschiedener Fachdisziplinen, Vertreter aus Politik und Verwaltung sowie NGOs am Beispiel der Feinstaub-Problematik darüber diskutiert, ob Einzelne ein solches Recht haben und wie dieses durchgesetzt werden kann. Wichtige Impulse wurden dabei im Europarecht verortet, das von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Personen einen Anspruch auf Erstellung eines Luftreinhalteplanes einräumt. Aus der Aarhus-Konvention folgt, dass ein solcher Anspruch gegenüber den nationalen Behörden – unter Anrufung der Gerichte – durchsetzbar sein muss. Der vorliegende Tagungsband enthält auch Überlegungen zu entsprechenden legistischen Reformen.