Das bayerische Notariat
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Die Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts war geprägt vom Wunsch nach Vereinheitlichung. Verschiedene Partikularrechte erschwerten den Handel und verhinderten einen funktionierenden Binnenmarkt. Diese Handelshemmnisse sollten durch ein einheitliches Zivilrecht, das Bürgerliche Gesetzbuch, beseitigt werden. Für das bayerische Notariat waren diese Vereinheitlichungsbestrebungen jedoch eine große Gefahr. Viele Bundesstaaten lehnten ein Notariatssystem, wie es sich in Bayern etabliert hatte, vehement ab, allen voran Preußen, das in den Gesetzgebungskommissionen stets eine Mehrheit hatte. Die Autorin untersucht in ihrer Arbeit, wie es Bayern dennoch gelang, sein etabliertes Notariat über die Kodifikation des BGB hinweg zu erhalten. Der Schwerpunkt der Arbeit richtet sich auf die Entwicklung des bayerischen Notariats. Die Autorin setzt sich dabei intensiv mit dem Bayerischen Notariatsgesetz von 1861 auseinander. Der bayerischen Staatsregierung gelang es gegen alle Widerstände, das Gesetzgebungsverfahren in der entscheidenden Phase zu beeinflussen, so dass das selbstständige bayerische Notariat auch über das Jahr 1900 hinaus erhalten werden konnte.