Europäisches Kollisionsrecht
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Das Kollisionsrecht ist in weiten Teilen europäisch geworden, Verfahren mit Auslandsberührung gehören heute auf allen Teilgebieten des Zivilrechts zum täglichen Brot des Rechtsanwalts. Neben deutschem Recht sind hierbei meist europäische oder internationale Vorschriften zu beachten: Verordnungen mit Kollisionsnormen zum anwendbaren Recht für vertragliche und nichtvertragliche Schuldverhältnisse, für Ehescheidung und Trennung sowie für unterhaltsrechtliche und erbrechtliche Rechtsverhältnisse liegen verbindlich mit den Regelwerken Rom I-III, EU-ErbVO bzw. der EuUntVO/HUntProt vor. Das neue Handbuch „Europäisches Kollisionsrecht“ analysiert Punkt für Punkt die einzelnen Verordnungen und macht gemeinsame Konzepte, Grundlinien und Verbindungen sichtbar. Herausgearbeitet werden allgemeinen Lehren des europäischen Kollisionsrechts, aus denen heraus konkrete juristische Argumentationsmuster entstehen. Verzahnt mit den Einzeldarstellungen zu den Verordnungen werden so, auf der Höhe der wissenschaftlichen Erkenntnislage, Auslegungsfragen der Praxis hergeleitet, strukturiert und beantwortet. Das Verhältnis zum nationalen IPR wie zu anderen Gemeinschaftsakten und internationalen Übereinkommen findet stets Beachtung.