Die neue Störfallverordnung
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Mit der Umsetzung der Seveso III-Richtlinie wird eine Neufassung der Störfall-Verordnung (StörfallV) erforderlich. Eine Umsetzung der europäischen Vorgaben sollte bereits zum 1. Juni 2015 erfolgen, die novellierte StörfallV soll rückwirkend zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten. Mit der neuen StörfallV werden künftig deutlich mehr Anlagen als bisher in den Anwendungsbereich der StörfallV fallen. Außerdem werden für störfallrelevante Anlagen neue Anzeige-, Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren eingeführt. Neben der Neuerung der StörfallV müssen die Unternehmen auch die Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) berücksichtigen, die in der Broschüre ebenfalls dargestellt und erläutert werden. Checklisten unterstützen die Unternehmen bei der Prüfung, ob sie durch die Novelle in den Anwendungsbereich der StörfallV fallen. Sie verdeutlichen die neuen Pflichten und erleichtern deren praktische Umsetzung.