Drittanstellung und Drittvergütung bei Vorstandsdoppelmandaten
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Vorstandsdoppelmandate stellen ein geeignetes Instrument zur gesellschaftsrechtlichen Implementierung der Konzernleitung dar. Im Falle eines Vorstandsdoppelmandats besteht ein Bedürfnis, die anstellungsvertraglichen Bedingungen einschließlich der Vergütung auf der Ebene der Konzernmuttergesellschaft zu regeln. Aus Sicht der Tochtergesellschaft kommt es somit zu einer Drittanstellung und Drittvergütung ihres Vorstandsmitglieds. Nach einer Einführung in die Thematik des Vorstandsdoppelmandats untersucht die vorliegende Arbeit die aktienrechtliche Zulässigkeit der Drittanstellung und Drittvergütung und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf. Im Ergebnis sind die mit der Drittanstellung und Drittvergütung verbundenen Probleme zwar komplex, rechtfertigen aber nicht, der Praxis von einer solchen Struktur pauschal abzuraten. Vielmehr bedarf es einer sorgfältigen und ausgewogenen Gestaltung im Einzelfall. Das Aktienrecht hält die für einen Interessenausgleich erforderlichen Instrumente bereit.