Pflegeversicherung 2017 - leicht verständlich
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Eines der Hauptziele des Pflegestärkungsgesetzes 2 ist es, die Versor-gung demenzerkrankter Personen, sowie Menschen mit geistigen Be-hinderungen oder psychischen Erkrankungen zu verbessern. Neben dem Pflegebedarf aufgrund der rein körperlichen Beeinträchtigung wird nun auch der Pflegebedarf aufgrund kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychischer Probleme erfasst. Anknüpfend an die schon bisher – für Laien kaum verständlichen – komplexen Rechtsvorschriften werden aber die vielen notwendigen Ge-setzesänderungen der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen das Verständnis um die Pflege noch schwerer machen. Mit dieser Einführung in die Pflegewelt ab dem Jahr 2017 möchte ich dem interessierten Leser die Möglichkeit bieten, sich bei ein wenig Zeit-einsatz über die patientenorientierte Seite der Pflegeversicherung zu informieren. Im Vordergrund stehen hierbei für Pflegebedürftige die Leistungen der Pflegeversicherung als Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaß-nahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Angehörige und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen erfahren hier Näheres über Maßnahmen gezielter Entlastung und beratender Unterstützung. Im anschließenden Lexikon nach Stichworten und nach Leistungswerten kann der Leser Spezialbegriffe und Leistungswerte nachschlagen, die er in Publikationen, Anleitungen, Pflegebescheiden etc. findet, und die für ihn einer Erläuterung bedürfen.