Grundsatzfragen zu Staat und Gesellschaft am Beispiel des Kinder-/Stellvertreterwahlrechts
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Müssen Kinder in Deutschland ab Geburt wahlberechtigt sein und Eltern als gesetzliche Vertreter für diese wählen? Es gibt kein Metakriterium, um dies zu beantworten, nur den selbstbezüglichen Grundsatz: »Alle, die durch ein Wahlsystem betroffen sein können, sind an der Konstruktion des Wahlrechts zu beteiligen.« Seit Jahrzehnten werden verfassungswidrige Ungleichbehandlungen von Kinderhabenden und Kindern, z. B. in der Sozialversicherung, diskutiert. Die Spaltung der Wahlbevölkerung verläuft dabei nicht zwischen Alt und Jung, oder zwischen Kinderlosen und Kinderhabenden, sondern zwischen Kinderlosen und Kinderarmen mit nur einem Kind auf der einen Seite, und Kinderhabenden mit zwei oder mehr Kindern auf der anderen Seite. Letztere sind bereits zahlenmäßig nicht mehr in der Lage verfassungswidrige Ungleichbehandlungen politisch abzuschaffen. Bereits heute, aber auch nach Einführung eines Kinderwahlrechts, muss für diese endlich effektiver rechtlicher Minderheitenschutz praktisch werden.