Notverordnungsrecht
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Die Notverordnungskompetenz einer Regierung stellt eine Anomalie im demokratischen Rechtsstaat dar. Dennoch ist sie unverzichtbar, um bei einer Störung der Sicherheit effizient eingreifen und den Schutz gewichtiger Rechtsgüter gewährleisten zu können. Unter welchen Umständen ist der Rückgriff auf die Notverordnungskompetenz gerechtfertigt? Welche Befugnisse müssen der Regierung eingeräumt werden? Wie stellt man die parlamentarische Kontrolle sicher? Wie steht es um die Kontrolle durch den Richter, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich dieser im Bereich der inneren und äusseren Sicherheit bekanntermassen in Zurückhaltung übt? Diesen Fragen soll durch eine rechtsvergleichende Analyse nachgegangen werden. Denn obwohl es sich bei der Notverordnungskompetenz um ein altbekanntes Instrument handelt, besteht bei deren Ausgestaltung nach wie vor Potenzial, um den Ausgleich zwischen Handlungsfähigkeit und Kontrollbedürfnis zu optimieren. In der Schweiz hat die Verwendung der Notverordnungskompetenz im Fall Tinner sowie bei der Rekapitalisierung der UBS AG zu einer Weiterentwicklung dieses Instruments geführt. Der seit 2011 bestehende parlamentarische Kontrollmechanismus kann als bedeutender Fortschritt qualifiziert werden. Jetzt gilt es, diese rechtliche Neuerung in der Praxis richtig umzusetzen.