Konsens im Allgemeinen Verwaltungsrecht und in der Demokratietheorie
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Thomas Holzner untersucht konsensuale Handlungs- und Organisationsformen sowie den Einbezug Privater in diese auf ihre Gemeinsamkeiten. Dabei werden nicht nur das Sozialrecht, sondern auch andere Rechtsgebiete, wie z. B. das Hochschul-, Wirtschafts-, Lebensmittel- und Medienrecht als Referenzgebiete herangezogen. Der Autor versucht, diese mit der Kategorisierung als gruppenplurale Konsensverwaltung dogmatisch zu erfassen und in das System des Allgemeinen Verwaltungsrechts zu integrieren. Gleichzeitig stellt er eine Theorie zur demokratischen Legitimation dieser Phänomene vor, die es unter Fortbildung des klassischen Legitimationsmodells ermöglicht, die demokratische Legitimation von Organisationsformen wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss, aber auch z. B. den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der Filmförderungsanstalt oder der Lebensmittelbuch- und der Gendiagnostik-Kommission zu begründen.