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Der europäische Betriebsstättenbegriff

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Der Betriebsstättenbegriff ist von zentraler Bedeutung sowohl im nationalen als auch im internationalen Steuerrecht. Entsprechend ausführlich ist er in diesen Rechtskreisen bereits untersucht und gewürdigt worden. Im Europäischen Recht taucht der Begriff Betriebsstätte auf dem Gebiet der direkten Steuern lediglich in einigen europäischen Richtlinien auf. Soweit ersichtlich, haben sich bisher allerdings weder die Wissenschaft noch die Rechtsprechung näher mit diesem Begriff befasst. Dies ist umso verwunderlicher, als das Europäische Recht trotz Einstimmigkeitserfordernis und begrenzter Kompetenzen im Bereich der direkten Steuern zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die vorliegende Arbeit befasst sich vorwiegend mit dem Betriebsstättenbegriff im Unionsrecht, wobei die Annäherung an diesen von den europäischen Grundfreiheiten her erfolgt. In einer Einleitung wird zunächst die Bedeutung des Betriebsstättenbegriffs und des Betriebsstättenprinzips vor dem Hintergrund u. a. der Äquivalenztheorie erläutert sowie auf die Problematiken Doppelbesteuerung und weiße Einkünfte hingewiesen. Im ersten Teil der Arbeit wird die Ähnlichkeit zwischen dem sekundärrechtlichen Betriebsstättenbegriff und dem primärrechtlichen Zweigniederlassungsbegriff aus Art. 49 AEUV thematisiert. Dementsprechend widmet sich der Verfasser sodann - als Vorbereitung zur Annäherung an den Europäischen Betriebsstättenbegriff – allgemein den Europäischen Grundfreiheiten und speziell dem primärrechtlichen Zweigniederlassungsbegriff. Ausführlich werden hierbei die Tatbestandsmerkmale des primärrechtlichen Zweigniederlassungsbegriffs analysiert. Der zweite Teil behandelt die Betriebsstättenbegriffe in den die direkten Steuern betreffenden europäischen Richtlinien. Zunächst wird hierzu näher auf die Geschichte und Zielrichtungen dieser Sekundärakte eingegangen. Im Anschluss wird die Frage nach der Existenz eines „Einheitsbegriffs der Betriebsstätte“ im Sekundärrecht aufgeworfen. Im dritten Teil der Arbeit wird schließlich der primärrechtliche Zweigniederlassungsbegriff mit dem sekundärrechtlichen Betriebsstättenbegriff verglichen. Hierbei wird unter anderem auch auf das Verhältnis der Rechtskreise nationales Recht, Abkommensrecht, sekundäres Europarecht und primäres Europarecht näher eingegangen. Der dritte Teil schließt mit der Erkenntnis, dass zur Wahrung des Betriebsstättenprinzips sowie zur Erhöhung der Rechts- und Planungssicherheit Rechtssetzungsbedarf geboten ist. Im anschließenden vierten Teil werden anzustrebende Änderungen, Möglichkeiten der Umsetzung sowie potentielle Folgen aufgezeigt. [kursiv: Betriebsstätte]

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