Sanierung in der Insolvenz
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Das Insolvenzrecht ist im Anschluss an die Finanzkrise verstärkt in den Fokus der Diskussion von Wissenschaft und Praxis gerückt. Der Gesetzgeber hat auf die anhaltende Kritik durch das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung“ reagiert, dessen Wirkung voraussichtlich erst in konjunkturschwachen Zeiten bewertet werden kann. Unabhängig von den neuen Wirkungen auf das Insolvenzverfahren die vom ESUG ausgehen, sind die Einflüsse der Besteuerung im Insolvenzverfahren zu bewerten, da sie nicht Bestandteil der neuen gesetzlichen Normierungen sind. Stattdessen hat die Einführung von § 55 Abs. 4 InsO die materiellen und formellen Steuerbelastungen im Besteuerungsverfahren weiter erhöht. Daraus leitet sich die Frage ab, ob das Besteuerungsverfahren in der Insolvenz Einfluss auf die Sanierung von Unternehmen hat und wie sie die Verwertungsentscheidung beeinflussen kann. Die Rolle der Finanzbehörde als Insolvenzgläubiger und als Vollstreckungsbehörde ist dabei von zentraler Bedeutung, da verschiedene Konstellationen im Insolvenzverfahren Zweifel an einer konsistenten Umsetzung der par conditio creditorum aufkommen lassen. Die daraus resultierenden Vorrechte führen zum Teil zu Belastungen im Insolvenzverfahren. Dem Steuerrecht fehlt es im Insolvenzverfahren an Besteuerungsprinzipien, die der besonderen Situation des Unternehmens in der Insolvenz gerecht werden. Der Verfasser nähert sich diesem Themengebiet durch eine normative Analyse des Besteuerungsverfahrens in der Insolvenz, die sich auf die Sanierung durch ein Insolvenzplanverfahren bezieht. Zentrale Bestandteile sind das Festsetzungsverfahren, Umsatzsteuerverfahren, Auskunftsansprüche sowie die Entstehung des Sanierungsgewinns und der Erlass des Sanierungsgewinns. Im Anschluss daran werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Effektivität und Effizienz in der Insolvenz durch geringfügige Anpassungen der gesetzlichen Normen im Steuer- und Insolvenzrecht gesteigert werden können.