Die offene Investmentkommanditgesellschaft
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Die Einführung der offenen Investmentkommanditgesellschaft mit dem Kapitalanlagegesetzbuch im Jahr 2013 wirft eine Fülle an aktuellen Fragen sowohl in aufsichtsrechtlicher wie auch in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht auf. Die Investmentkommanditgesellschaft stellt einen Investmentfonds im Gewand einer Personengesellschaft dar. Der Autor untersucht das Recht dieser Gesellschaftsform umfassend. Von besonderer Relevanz ist hierbei die Möglichkeit der Fremdverwaltung durch eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft. Der Autor analysiert, inwieweit ein hinreichender Anlegerschutz gewährleistet wird. Er stellt dar, dass der Anleger zwar besser geschützt ist als der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, ein optimaler Anlegerschutz jedoch nicht erreicht wird.