Anti-Doping-Gesetz
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Das neue Anti-Doping-Gesetz ist nach jahrelangen Diskussionen in Kraft. Doper und ihre Hintermänner sollen mit ggf. hohen Haftstrafen belangt werden können. Die Neuregelungen werfen viele Probleme auf, sind verfassungsrechtlich umstritten und werden zu erheblichen Abgrenzungsproblemen, insbesondere im Bereich der Sportgerichtsbarkeit, führen. Der neue Handkommentar zum ADG bietet eine umfassende Kommentierung aller Streitpunkte, unter Berücksichtigung der sportpolitischen wie medizinischen Hintergründe. Besondere Schwerpunkte liegen auf folgenden Themen: Strafbarkeit und medizinische Indikation von Selbstdoping Herstellung, Erwerb, Besitz, Veräußerung oder Abgabe von Dopingmitteln Vorbereitungshandlungen Qualifikationstatbestände bei der Dopingstrafbarkeit Gewerbs- und bandenmäßige Begehungsweise Tathandlungen zum Nachteil von minderjährigen Personen Einnahmen von „erheblichem Umfang“, (Neben)Wirkung ausgewählter Dopingsubstanzen Gewinnabschöpfung Strafprozessuale Zwangsmittel Zivil- und Strafrechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Hinweispflichten Besonders praxisnah Die strafrechtlichen und strafprozessualen Möglichkeiten und Pflichten durch das ADG werden eingehend erläutert. Die Schnittmengen zur Sportgerichtsbarkeit (Stichwort: „Pechstein“-Rechtsprechung) sind umfangreich dargestellt, auch im Hinblick auf hoch umstrittene Themen wie Unschuldsvermutung bzw. Umkehr der Beweislast („strict liability“). Herausgeber und Autoren sind führende Experten im Sportrecht, ihre Stimme hat Gewicht: RA Dr. Michael Lehner, Heidelberg | Dr. Lars Mortsiefer, Nationale Anti-Doping-Agentur, Bonn | Prof. Dr. Martin Nolte, Deutsche Sporthochschule Köln | Prof. Dr. Holm Putzke, LL. M. (Krakau), Universität Passau | RA Prof. Dr. Dieter Rössner, Marburg/Tübingen | RA Prof. Dr. Dr. Heiko Striegel, Bietigheim-Bissingen.