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Reform des Urhebervertragsrechts

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Das Urhebervertragsrecht hat enorme praktische und wirtschaftliche Bedeutung. Schon bei der Reform 2002 beschäftigte sich die politische und akademische Diskussion mit der Frage, ob die Neufassung einen gerechten Ausgleich zwischen Kreativen und Verwertern herbeiführte. Heute ist die Frage wegen eines aktuellen Reformvorhabens durch das BMJV und durch eine Wandlung der Beziehungsgeflechte im digitalisierten Kontext wieder aktuell. Der Band dokumentiert eine von rund 200 Teilnehmern besuchte Veranstaltung des EMR am 28. Januar 2016 in Berlin. Von der Medienwirtschaft in Auftrag gegebene Gutachten sind erstmals veröffentlicht. Bei der weiteren Behandlung des inzwischen vorliegenden Regierungsentwurfs wird das Gutachten von Prof. Dr. Stefan Thomas zum europäischen Kartellrecht eine wichtige Rolle spielen. Hier weicht der aktuelle Entwurf nicht vom Referentenentwurf ab, der Gegenstand der Diskussion auf der EMR-Tagung war. Konditionen und Preise für die Leistungen freiberuflicher Kreativer sollen kollektiv in Vergütungsregeln festgelegt werden, wovon individuell zukünftig nicht mehr zum Nachteil des Kreativen abgewichen werden darf. Die Frage des unzulässigen Preiskartells nach Art. 101 AEUV drängt sich auf und ist in dem Band neben zahlreichen anderen Rechtsfragen behandelt.

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2016

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