Der Schockschaden im deutschen Recht und im Common Law
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Psychische Beeinträchtigungen infolge eines Unfalls oder eines sonstigen schrecklichen Ereignisses sind häufig Gegenstand von Schadensersatzprozessen. Eine ersatzfähige psychische Verletzung wird im deutschen Recht als Schockschaden bezeichnet. Nach Analyse der rechtsgeschichtlichen Entwicklung untersucht der Autor Problemkreise, die bei der Haftung für Schockschäden im deutschen Recht und im Common Law auftreten, wie etwa die Anforderungen an eine solche psychische Verletzung, den Kreis der ersatzberechtigten Personen und die näheren Umstände des schockauslösenden Ereignisses. Dabei werden Kriterien für die angemessene Ausgestaltung einer Haftung herausgearbeitet. Insbesondere wird die Problematik vor dem Hintergrund der Diskussion um die Einführung eines gesetzlichen Angehörigenschmerzensgeldes im deutschen Recht beleuchtet.