Die neue PSA-Verordnung
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Durch die neue PSA-Verordnung VO (EU) 2016/425 werden viele Bestimmungen der bestehenden Richtlinie 89/686/EWG geändert oder präzisiert. So werden insbesondere der Anwendungsbereich klargestellt und neue Definitionen eingeführt. Auch die Klassifizierung der PSA in Kategorien wurde überarbeitet, was zu Auswirkungen auf die Konformitätsbewertung, d. h. unmittelbaren Auswirkungen für die Bereitstellung auf dem Markt, führt. Die weiteren Änderungen betreffen im Wesentlichen die Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure und Anforderungen an notifizierte Stellen, die Marktüberwachung und Neuerungen zu harmonisierten Normen, zur Konformitätsbewertung, zur CE-Kennzeichnung und zum Ausschussverfahren. Erstmalig gelten mit der Verordnung Anforderungen an PSA direkt, es bedarf keiner einzelstaatlichen Umsetzung der Vorschrift mehr. Die Broschüre bietet Ihnen eine übersichtliche und an den Praxisanforderungen orientierte Hilfestellung, die schwerpunktmäßig auf die umfangreichen Rechtsänderungen eingeht. Beispiele, Übersichten, Muster und Checklisten verdeutlichen die Darstellung und dienen Ihnen auch als Entscheidungshilfe bei der betriebsinternen Beschaffung von PSA.