Energieeffizienzvorgaben auf unionaler und nationaler Ebene
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Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bilden eines der vorrangigen Ziele der Europäischen Union im Rahmen ihrer Strategie „Europa 2020“. Bei der Erreichung der unionalen Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz kommt den nationalen Umsetzungsstrategien der Mitgliedstaaten eine entscheidende Rolle zu. Die vorliegende Untersuchung widmet sich sowohl der unionalen als auch der nationalen Ebene und untersucht die dort vorhandenen Energieeffizienzvorgaben eingehend. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem aktuellsten Gesetzgebungsakt der Europäischen Union in diesem Bereich, der Richtlinie 2012/27/EU, und seiner Umsetzung in deutsches Recht. Diese Arbeit wurde vom Europa-Institut der Universität des Saarlandes im Rahmen des Aufbaustudiengangs „Europäisches und Internationales Recht“ als Masterarbeit angenommen.