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Das Gesinde und die Herausbildung moderner Privatrechtsprinzipien

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In der Zeit um 1800 brachte die Befreiung des Individuums enorme Veränderungen in allen Bereichen des sozialen Lebens. Die neu gewonnene Freiheit galt es rechtlich zu organisieren. Dies betraf in besonderem Maß das von ständischen Bindungen dominierte Arbeitsleben. Es entstand ein Rechtssystem, das nicht mehr vom Nebeneinander unterschiedlicher Ordnungen geprägt, sondern nach gleichmäßigen Prinzipien aufgebaut war. Man erhob die gleiche rechtliche Freiheit zum zentralen Grundprinzip. Das Recht der Arbeit regelte zudem schon immer sozial Problematisches, so dass auch der Frage eines Übergang zu einem Prinzip ‚sozial‘ nachzugehen ist. Die Studie verfolgt die Entwicklung der neuen Privatrechtsprinzipien, indem sie den Rechtsreflex auf der Ebene des Gesindewesens als einem besonders prekären Element des Arbeitslebens untersucht, d. h. das Gesinderecht auf Prinzipiendurchführung und -brüche prüft. Der Ansatz, die Dienstbotengeschichte als „Exempel für die wichtigsten Entwicklungslinien von Wirtschaft und Gesellschaft im 19. Jahrhundert“ (Toni Pierenkemper) zu begreifen, wird so rechtshistorisch aufgegriffen. Als Exempel dient der Modellfall Preußen mit seiner evolutionären Entwicklung. Vergleiche mit anderen Ordnungen, so den revolutionären Umbrüchen in Frankfurt, schärfen das Bild. Das Gesindewesen des 19. Jahrhunderts war kein bloßer Anachronismus, sondern stand paradigmatisch für die dynamischen privatrechtlichen Entwicklungen und Probleme der Zeit. Es zeigt die mühsame Transformation eines vormodernen Berufsstandes mit besonders starken Privatrechtsbindungen. Der Vergleich mit dem gewerblichen Arbeitsrecht offenbart viel Paralleles, besonders in den öffentlich-rechtlichen Eingriffen, aber auch Besonderes durch den Faktor Haus und Familie.

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