Die Idealstaatsmodelle in Platons ‚Nomoi‘ und Xenophons ‚Kyrupädie‘, ‚Hieron‘, ‚Die Verfassung der Spartaner‘ und ‚Die Verfassung der Athener‘, sowie die politischen Systeme Spartas und Athens im Vergleich
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Die vorliegende Arbeit widmet sich in einem ersten Schritt der Darstellung und Analyse der politischen Systeme sowohl Spartas, gemäß der Großen Rhetra, als auch Athens zu Lebzeiten Platons und Xenophons, welche bei beiden Philosophen als Positiv- wie Negativbeispiele Verwendung finden. Bei der folgenden Untersuchung der ‚Idealstaatsverfassungen‘ in Platons „Nomoi“ und Xenophons politischen Schriften finden sich Elemente dessen, was in der politischen Theorie der Neuzeit mit den Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative bezeichnet wird. Die anachronistische Übertragung dieser modernen, staatstheoretischen Begrifflichkeiten und eine Untersuchung im Hinblick auf ihre gewaltenteilende oder gewaltenverschränkende Funktion, sowie die Identifizierung der Gesetzgebung von unveränderlichen Gesetzen, also Gesetzen von Verfassungsrang, legt den Kerngehalt der behandelten Konzeptionen offen. Platon zeigt in den „Nomoi“ einen weiteren Weg zur Verwirklichung einer Philosophenherrschaft auf. Denn es sind Menschen, die dem Anforderungsprofil der Philosophenherrscher der „Politeia“ entsprechen, die Platons Gesetzesstaat die Rahmengesetze, oder besser die Verfassung, geben und nach der Staatsgründung dann diese, sollte es doch einmal nötig sein, ergänzen und verändern dürfen. Xenophon hingegen schließt eine Erweiterung oder gar Änderung der Rahmengesetze seines Idealstaats kategorisch aus und dieser ist somit als Nomokratie, als Gesetzesherrschaft im wahrlich besten Sinne zu identifizieren, in der allgemein anerkannte, ethisch-moralische Grundprinzipien das unabänderliche Rückgrat eines auf Frieden und Gemeinwohl ausgerichteten Staates bilden.