Whistleblowing als Beitrag zur Rechtsdurchsetzung
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Whistleblower polarisieren. Wo die einen mutige Helden sehen, die Missstände anprangern, vermuten andere illoyale Denunzianten. Tatsächlich leisten Whistleblower einen unersetzlichen Beitrag zur Rechtsdurchsetzung, wenn sie Behörden mit ihrem Insiderwissen den Regelvollzug erleichtern. Dennoch folgt mit einiger Gewissheit eine Kündigung, wenn Arbeitnehmer Betriebsinterna verraten. Simona Kreis geht der Frage nach, ob für die widersprüchliche Bewertung von Whistleblowern als Regelwächter auf der einen und als Regelverletzer auf der anderen Seite eine arbeitsrechtliche Notwendigkeit besteht. Sie untersucht, welchen Einfluss das öffentliche Informationsinteresse an betrieblichen Missständen auf die arbeitsrechtliche Beurteilung von Whistleblowing haben muss. Lässt man zu, dass öffentliche Interessen in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung Wirkung entfalten, ist das Arbeitsrecht in der Konsequenz nicht mehr nur Instrument zum Schutz der Arbeitnehmer, sondern auch zum Schutz öffentlicher Interessen.