Investitionen und ihre Risiken
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Untersucht wurde die Risikogestaltung für nicht geschäftsführende Investoren in Unternehmen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, die auf Personenzusammenschlüssen basierten. Das betrifft insbesondere Darlehensgeber und nicht geschäftsführende Teilhaber in Unternehmensformen der sogenannten commenda und in Familiengesellschaften sowie deren Haftungsverhältnisse. Besonders beachtet wurden die relevanten Handelsräume Italiens und Süddeutschlands inklusive deren Verknüpfungen. Das Anlagerisiko war stets mit der Höhe der Gewinnaussicht und dem Grad der Unternehmenseinbindung verbunden, wobei das Risiko in Darlehensverhältnissen am geringsten ausfiel. Im Rahmen von Formen einer commenda waren Anleger bereits etwas in das Unternehmen des Kapitalempfängers eingebunden, verloren jedoch höchstens ihre Investition. Nicht geschäftsführenden Gesellschaftern drohten dagegen wegen ihrer Mithaftung für Gesellschaftsverluste weitere Verluste, wozu man aber bald Haftungsbeschränkungen entwickelte.