Probleme der Anknüpfung im Rahmen der EuErbVO
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Die Arbeit untersucht die seit dem 17.08.2015 vollständig anwendbare Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Sie widmet sich dabei zunächst der bisherigen Rechtslage und zeigt die aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedstaaten bestehenden Schwierigkeiten auf. Im Anschluss daran untersucht die Arbeit verschiedene Probleme der neu geschaffenen EuErbVO im Rahmen der objektiven Anknüpfung, der Rechtswahl, der Statuteneinheit und der Art der Verweisung. Diese Untersuchung erfolgt stets mit Blick auf die Frage, ob aus Gründen der Kohärenz des europäischen IPR eine einheitliche Auslegung der Begriffe bzw. eine einheitliche Lösung der aufgeworfenen Probleme angezeigt ist. Die Arbeit kommt dabei zum Ergebnis, dass eine Kohärenz des EuIPR im Sinne einer gleichlautenden Auslegung nicht in vollem Umfang möglich und auch nicht sinnvoll ist, sondern vielmehr in der Respektierung der Eigengesetzlichkeit und Besonderheit der Rechtsgebiete in einem (verordnungs-)übergreifenden Rahmen besteht.