Die Kündigung des Anstellungsverhältnisses von Lehrpersonen der Volksschule des Kantons Zürich - unter besonderer Berücksichtigung sogenannt sachlich zureichender Gründe
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Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulpflegen der Volksschule sind vielfältigen gesellschaftlichen und elterlichen Erwartungen ausgesetzt. Die umfassende, qualitativ hochwertige Erfüllung des Berufsauftrages stellt hohe Anforderungen an die Unterrichtenden. Durch eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung wird ihre Arbeit regelmässig lohnwirksam bewertet. Stark divergierende Rollenerwartungen der Anspruchsgruppen an die Lehrperson bergen das Potenzial erheblicher Belastungen. Zu Konflikten mit juristischer Bedeutung kommt es häufig dann, wenn Auseinandersetzungen auch unter Einbezug der zuständigen Schulbehörde nicht beigelegt werden können. Folgen davon sind gesundheitsbedingte Absenzen, die Anfechtung ungenügender, lohnrelevanter Mitarbeiterbeurteilungen und die nicht einvernehmliche Beendigung des Anstellungsverhältnisses aufgrund mangelnder Leistung, unbefriedigenden Verhaltens oder tief greifender Störung des Vertrauensverhältnisses
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Die Kündigung des Anstellungsverhältnisses von Lehrpersonen der Volksschule des Kantons Zürich - unter besonderer Berücksichtigung sogenannt sachlich zureichender Gründe, Thomas Bucher
- Jazyk
- Rok vydání
- 2016
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- Titul
- Die Kündigung des Anstellungsverhältnisses von Lehrpersonen der Volksschule des Kantons Zürich - unter besonderer Berücksichtigung sogenannt sachlich zureichender Gründe
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Thomas Bucher
- Vydavatel
- Schulthess
- Rok vydání
- 2016
- ISBN10
- 3725575193
- ISBN13
- 9783725575190
- Série
- Impulse zur praxisorientierten Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Právní literatura
- Anotace
- Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulpflegen der Volksschule sind vielfältigen gesellschaftlichen und elterlichen Erwartungen ausgesetzt. Die umfassende, qualitativ hochwertige Erfüllung des Berufsauftrages stellt hohe Anforderungen an die Unterrichtenden. Durch eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung wird ihre Arbeit regelmässig lohnwirksam bewertet. Stark divergierende Rollenerwartungen der Anspruchsgruppen an die Lehrperson bergen das Potenzial erheblicher Belastungen. Zu Konflikten mit juristischer Bedeutung kommt es häufig dann, wenn Auseinandersetzungen auch unter Einbezug der zuständigen Schulbehörde nicht beigelegt werden können. Folgen davon sind gesundheitsbedingte Absenzen, die Anfechtung ungenügender, lohnrelevanter Mitarbeiterbeurteilungen und die nicht einvernehmliche Beendigung des Anstellungsverhältnisses aufgrund mangelnder Leistung, unbefriedigenden Verhaltens oder tief greifender Störung des Vertrauensverhältnisses