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Die Zugangsverweigerungsgründe und ihre Überprüfbarkeit durch die Gerichte bei Entscheidungen nach dem Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG)

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Das Umweltinformationsgesetz hat mit seiner Einführung im Jahre 1994 den bis dahin geltenden Grundsatz der Vertraulichkeit der Verwaltung zumindest in Teilbereichen des Umweltrechts novelliert und verändert. Ohne ein eigenes, subjektives Interesse begründen zu müssen, können durch den Bürger seitdem sämtliche bei der informationspflichtigen Stelle vorhandenen Umweltinformationen in geeigneter Form eingesehen werden. Diese Zugangsmöglichkeit war der Anstoß für ein generelles Umdenken und einen einsetzenden Wechsel von der grundsätzlichen Geheimhaltung hin zu einer gelebten Zugangsgewährung in der Bewirtschaftung von Informationen durch öffentliche Stellen. Neue Informationszugangsmöglichkeiten und -freiheiten auch in anderen Bereichen der Verwaltung waren die Folge. Die Durchbrechung des Grundsatzes der Vertraulichkeit behördlicher Akten durch das Recht auf voraussetzungslosen Zugang zu Umweltinformationen hat für die Anspruchsverpflichteten, Anspruchsberechtigten und die vom Zugangsrecht betroffenen Dritten eine Vielzahl von Problemen mit sich gebracht, die in ihrer Ausgestaltung für das deutsche Verwaltungsrecht zunächst neu waren. Die Durchsetzung des Zugangsanspruchs ist daher regelmäßig Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen dem Antragsteller auf der einen Seite und der informationspflichtigen Stelle oder betroffenen Dritten, die ihre Rechte verletzt sehen, auf der anderen Seite. Die Publikation widmet sich der historischen Entwicklung des Umweltinformationsanspruchs in Deutschland unter Einbeziehung der Umweltinformationsrichtlinien 90/313/EWG und 2004/3/EG sowie der Aarhus-Konvention und seiner Durchsetzbarkeit gegenüber informationspflichtigen Stellen direkt und vor Gericht. Dabei werden die gesetzlichen Ausnahmetatbestände dargestellt und untersucht, die einen Informationszugang für den Antragsteller unmöglich machen können. Der Autor stellt diese Zugangsverweigerungsgründe und ihre Voraussetzungen dar und befasst sich intensiv mit der Frage, ob ein effektiver Rechtsschutz des Antragstellers gegen ablehnende Entscheidungen gegeben ist. Dazu untersucht er auch die Ausgestaltung des Zugangs zu den Gerichten und die Unterscheidung zwischen Entscheidungen Privater oder Behörden als informationspflichtige Stellen, die gerichtliche Überprüfbarkeit der Zugangsverweigerungsentscheidung in der Grundkonzeption des UIG und die damit verbundenen Neuerungen im System des deutschen Verwaltungsrechtsschutz.

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