Aufgriffsrechte für die GmbH-Gesellschafterinsolvenz
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In GmbH-Gesellschaftsverträgen finden sich regelmäßig Bestimmungen, die vorsehen, was mit den Geschäftsanteilen der Gesellschafter zu geschehen hat, wenn über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Den übrigen Gesellschaftern oder Dritten steht demnach das Recht zu, den GmbH-Geschäftsanteil des insolventen Gesellschafters gegen Bezahlung eines bestimmten Entgelts „aufzugreifen“. Dieses Werk behandelt und beantwortet folgende Fragen:̶ Warum sehen sich die GmbH-Gesellschafter überhaupt veranlasst, derartige Regelungen zu treffen?̶ Wie sind Aufgriffsrechte zur Insolvenzvorsorge konkret auszugestalten?̶ Sind Aufgriffsrechte im Insolvenzverfahren wirksam?̶ In welcher Höhe ist der insolvente Gesellschafter für seinen GmbH-Anteil abzufinden?