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Findbuch der Bestände Abt. 18 und Abt. 19: Generalsuperintendent für Schleswig und Generalsuperintendent für Holstein

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Der Generalsuperintendent übte die Oberaufsicht über das Kirchen-, Schul- und Armenwesen aus. Er besaß Sitz und Stimme im Oberkonsistorium sowie im für die adligen und klösterlichen Gebiete zuständigen Landoberkonsistorium. Seit 1636 fand die Bezeichnung Generalsuperintendent Verwendung. Die königlichen und gottorfischen Generalsuperintendenten waren jeweils für die Anteile ihrer Landesherren in beiden Herzogtümern zuständig. Die Vereinigung der königlichen und gottorfischen Distrikte in Schleswig 1720 führte dazu, dass sich der Aufsichtsbereich des königlichen Generalsuperintendenten endgültig über das ganze Herzogtum Schleswig erstreckte. Das Herzogtum Holstein war ab 1784 unter dem königlichen Generalsuperintendenten vereint. 1834 wurde das Amt in einen Zuständigkeitsbereich für Schleswig und einen für Holstein getrennt. Mit der Einführung der schleswig-holsteinischen Kirchenverfassung von 1922 wurde das Amt eines Generalsuperintendenten abgeschafft und durch den Landesbischof ersetzt. Diesem Findbuch liegt eine Neuverzeichnung der Bestände der Archive der Generalsuperintendenturen im Jahr 2011 zugrunde: Titel und Laufzeit sämtlicher Archivalien wurden überprüft. Umfangreiche und schwer verständliche Aktentitel wurden durch kürzere und modernere ersetzt. Ältere Bezeichnungen wurden beibehalten, sofern sie gängige Suchbegriffe darstellen. Umfangreiche Akten geteilt und neue Nummern angelegt. Zudem erhielten die Archivalien neue Nummerierungen. Eine Konkordanz am Ende des Findbuchs gibt darüber Aufschluss, unter welchen neuen Signaturen die alten Nummern zu finden sind. Ein Orts-, Sach- und Personenregister bildet den Abschluss dieses Findbuchs. Klassifikationsbegriffe wurden in der Regel nicht aufgenommen.

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2016, pevná

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