Strafe und Vergeltung - Rehabilitation und Grenzen eines Prinzips
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In einem knappen Vortrag stellt Tonio Walter seine empirisch-soziologische Straftheorie vor. Sie geht von empirischen Erkenntnissen zu den Vergeltungsbedürfnissen der Menschen aus und stellt die soziologische These auf, dass eine Gesellschaft nur stabil bleibt, wenn sie diesen Bedürfnissen Rechnung trägt. Prävention und Resozialisierung sind zwar gleichfalls legitime Ziele staatlichen Handelns – aber kein Strafzweck. Und mit dem Strafzweck der Vergeltung geraten sie oft in einen Zielkonflikt, der nur mit einer Abwägung zu bewältigen ist. Am Schluss zieht Tonio Walter Folgerungen aus seiner Straftheorie. Zu ihnen zählen engere Strafrahmen, die Einführung gemeinnütziger Arbeit als Hauptstrafe, eine Förderung der kriminologischen Schwereforschung und eine Kriminalpolitik, die auf dieser Forschung basiert – und die auch dazu führen kann, Handlungen zu entkriminalisieren, wenn und weil ein Vergeltungsbedürfnis fehlt; zum Beispiel den Besitz kleinerer Cannabis-Mengen zum Eigenverbrauch.