Feststellung des Sachverhalts im Zusammenhang mit der Begutachtung
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2011 wurde das Forum Justiz und Psychiatrie ins Leben gerufen. An jährlichen Tagungen soll Gelegenheit bestehen, sich unter den verschiedenen beruflichen Akteure des Massnahmenrechts auszutauschen und ein verbessertes Verständnis für die jeweils unterschiedliche Arbeitstätigkeit zu gewinnen. Nachdem sich diese Tagungen in der Praxis inzwischen gut etabliert haben, werden 2015 erstmals auch die interessanten Referate publiziert. Die wertvollen Erkenntnisse sollen nachgelesen und einem weiteren Publikum zugänglich gemacht werden. Eine zielführende Anwendung des Massnahmenrechts lässt sich nicht denken ohne eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Justiz und Psychiatrie. Der Inhalt des Massnahmenrechts ist überdies entscheidend geprägt durch den Vollzug. Schliesslich verlangen die zunehmend schwierigen Rechtsfragen einen Einbezug von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen. Schnittstellen zwischen den verschiedenen Disziplinen sind unverkennbar. Dies gilt nicht zuletzt auch für Fragen der psychiatrischen Begutachtung, die Gegenstand des ersten Tagungsbands ist.