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Die Prozessförderungspflicht der Zivilgerichte

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Grundgesetz, EMRK und GRCh garantieren eine gerichtliche Entscheidung innerhalb angemessener Frist und statuieren damit ein Verfahrensgrundrecht auf angemessene Verfahrensdauer. Zugleich verlangen Grundgesetz, EMRK und GRCh einen effektiven Rechtsbehelf, um einer unangemessenen Verfahrensdauer abzuhelfen. Die Arbeit untersucht die Rechtsschutzmöglichkeiten der Partei bei unangemessener Dauer von zivilgerichtlichen Verfahren. Dabei stehen zwei Problemkreise im Mittelpunkt. Zum einen wird dem Verhältnis zwischen dem Verfahrensgrundrecht auf angemessene Verfahrensdauer und der richterlichen Unabhängigkeit nachgegangen. Zum anderen werden die konkreten Rechtsschutzmöglichkeiten der Partei zur Abhilfe einer unangemessenen Verfahrensdauer untersucht. Den Ausgangspunkt bilden die Anforderungen von Grundgesetz, EMRK und GRCh an einen effektiven Rechtsschutz. Sodann wird der Entschädigungsanspruch nach § 198 GVG und die dort geregelte Verzögerungsrüge eingehend untersucht. Danach wird der Frage nachgegangen, ob eine Beschleunigung gerichtlicher Verfahren durch eine analoge Anwendung zivilprozessualer Rechtsbehelfe zugeführt werden kann. Abschließend wird noch das Verhältnis zwischen dem Entschädigungsanspruch nach § 198 GVG und dem Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB näher untersucht.

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2016

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