Recht als Übersetzung
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Die Erkenntnis, dass der Staat nicht die einzige Quelle von Recht ist, verbreitet sich zusehends auch in der Rechtswissenschaft. Die Vielfalt normativer Ordnungen wird gewöhnlich mit dem Begriff »Rechtspluralismus« beschrieben. In der Rechtspluralismusforschung besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass normative Ordnungen nicht parallel nebeneinander und unabhängig voneinander koexistieren, sondern dass diese sich wechselseitig beeinflussen. Dieses Miteinander kann konfliktreich wie auch kooperativ sein, es kann zum Transfer von Normen und Vorstellungen, aber auch zu Widerstand und Abgrenzung kommen. Diese Arbeit leistet einen Beitrag zur interdisziplinären Rechtsforschung, indem sie Austauschprozesse zwischen verschiedenen normativen Ordnungen analysiert. Hierbei wird »Übersetzen« als maßgebliche Praxis des Rechtspluralismus verstanden und ein methodischer Zugang angeboten, um Austauschprozesse machtsensibel zu analysieren. Am Beispiel Ghanas wird untersucht, wie die Anerkennung von Recht nicht-staatlichen Ursprungs in der Rechtsprechung staatlicher Gerichte praktiziert wird. Ghana ist nicht nur durch eine Vielzahl verschiedener Gesellschaften, sondern auch durch die Koexistenz unterschiedlicher normativer Ordnungen geprägt. Neben dem zur Zeit des britischen Kolonialismus eingeführten Common Law werden zahlreiche lokale Gewohnheitsrechte vom Staat als Rechtsquelle anerkannt. Über den ghanaischen Kontext hinaus ergeben sich auch allgemeine Fragen zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt und den damit einhergehenden Konflikten.