Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)
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Ob Makler, Vertreter, Risikoträger oder jeder andere Berater- insgesamt heißen sie nunmehr alle „Versicherungsvertreiber„ und sind von der neuen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) betroffen. Zur Vermittlung gehört alles von der Vorbereitung, über Vertragsangebote und -vorschläge, dem eigentlichen Abschluss und der Unterstützung im Schadenfall bis hin zur Mitwirkung bei Verwaltung und Erfüllung der Verträge. Von der „Wohlverhaltensregel“, neuen Aufsichtsregeln bis zur Weiterbildungsverpflichtung - das neue Recht regelt vieles anders, weitergehender und vor allem ablauforientierter. Damit Sie die wichtigsten Änderungen im Blick haben, informiert Sie der Kompass über die neuen gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen. Anhand vieler praktischen Beispielen wird erläutert, welche Informationspflichten wie zu erfüllen sind und was Sie Ihrem Kunden bezüglich Honorierung mitteilen müssen. Auch zu Compliance, dem geänderten Verhältnis zur Aufsicht, den beruflichen Mindestanforderungen und der verpflichtenden Weiterbildung finden Sie Informationen. Inhalte: Überblick zu den gesetzlichen Änderungen und Verordnungen Wer von den Änderungen durch IDD betroffen ist Honorarberatung: Wie Sie den Kunden informieren und was Sie beachten müssen Welche Auswirkungen IDD auf die Produktentwicklung und Vergütungssysteme hat Auch als Werbegeschenk eine tolle Idee! Als Präsent zur Weitergabe an Ihre Kunden und Geschäftspartner bietet Ihnen kaum ein anderes Werbemittel so gehaltvolle Informationen zu einem attraktiven Preis. Damit erzielen Sie einen optimalen Werbeeffekt und hinterlassen einen bleibenden Eindruck. Bereits ab einer Auflage von 500 Exemplaren können Sie den Ratgeber mit Ihrem eigenen Umschlag gestalten. Wir beraten Sie gerne über weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns.