Das rechtliche Gehör im Strafverfahren
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Anhand jeweils eines strafprozessualen Problems nähert sich Erol Pohlreich den drei Stufen des Grundrechts auf rechtliches Gehör: Informationsanspruch, Äußerungsrecht, Berücksichtigungspflicht. Steht Art. 103 Abs. 1 GG tatsächlich, wie das Bundesverfassungsgericht meint, der Einführung eines „in camera“-Verfahrens in die StPO entgegen? Welche Anforderungen stellt das vom rechtlichen Gehör erfasste Äußerungsrecht an den gerichtlichen Umgang mit Beweisanträgen? Und wie weit reicht die aus dem rechtlichen Gehör abzuleitende Begründungspflicht im strafgerichtlichen Revisionsverfahren? Insgesamt plädiert Erol Pohlreich für eine stärkere Orientierung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung am Zweck des Art. 103 Abs. 1 GG, das Vertrauen in die Rechtspflege zu schützen.