Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei und deren Konsequenzen für Finanzintermediäre
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Diese Basler Dissertation behandelt die Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei und deren Konsequenzen für Finanzintermediäre. Die Erweiterung der Vortaten zur Geldwäscherei betrifft insbesondere Steuerdelikte. Mit der Einführung der «Steuergeldwäscherei» werden die Finanzintermediäre verpflichtet, sich mit Steuerkonformität ihrer Bankkunden auseinanderzusetzen. Vermehrt rücken die materiellen Aspekte in den Vordergrund, nachdem die Geldwäschereigesetzgebung lange von starkem Formalismus geprägt war. Dieser Trend ist beispielsweise bei der risikobasierten Prüfung der Steuerkonformität anzutreffen. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Geldwäschereifähigkeit einer deliktisch erlangten Steuerersparnis infrage gestellt werden kann. Mit dieser Dissertation wird in verschiedenen Lösungsansätzen aufgezeigt, inwiefern qualifizierte Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei qualifiziert werden können. Finanzintermediäre können sich nicht zurücklehnen – sie stehen u. a. in der Pflicht, nach risikobasierter Prüfung der Steuerkonformität ihre Altlastenrisiken abzubauen – insbesondere die Überprüfung von Vermögenswerten in Offshore-Strukturen.