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Dieser Band der RdM-Schriftenreihe widmet sich den unterschiedlichen Kooperationsformen im Bereich der Krankenanstalten und ihren rechtlichen Rahmenbedingungen. • Welche Modelle gibt es, welche gesetzlichen Grundlagen sind heranzuziehen, wo sind Grenzen gesetzt?• Vorsicht bei räumlicher und personeller Neuorganisation: Welche Veränderungen bedürfen nur einer behördlichen Anzeige, welche aber einer Bewilligung?• Versetzung, Arbeitskräfteüberlassung, „Pflegepools“ – wie spielen Kooperationen in den Bereich des Arbeitsrechts hinein? Wissenschaftlich fundiert und eingängig strukturiert wird das Thema nach allen Seiten hin durchleuchtet. Ausgehend von krankenanstaltenrechtlichen Grundsatzbestimmungen (KAKuG) wird auch auf landesrechtliche Besonderheiten eingegangen. Ebenso werden die maßgeblichen arbeitsrechtlichen Normen (BDG, VBG, ArbVG, AngG, AZG, AÜG,…) berücksichtigt.
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Kooperationen zwischen Krankenanstalten, Elisabeth Bergletz
- Jazyk
- Rok vydání
- 2016
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Kooperationen zwischen Krankenanstalten
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Elisabeth Bergletz
- Vydavatel
- 2016
- ISBN10
- 3214101978
- ISBN13
- 9783214101978
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Dieser Band der RdM-Schriftenreihe widmet sich den unterschiedlichen Kooperationsformen im Bereich der Krankenanstalten und ihren rechtlichen Rahmenbedingungen. • Welche Modelle gibt es, welche gesetzlichen Grundlagen sind heranzuziehen, wo sind Grenzen gesetzt?• Vorsicht bei räumlicher und personeller Neuorganisation: Welche Veränderungen bedürfen nur einer behördlichen Anzeige, welche aber einer Bewilligung?• Versetzung, Arbeitskräfteüberlassung, „Pflegepools“ – wie spielen Kooperationen in den Bereich des Arbeitsrechts hinein? Wissenschaftlich fundiert und eingängig strukturiert wird das Thema nach allen Seiten hin durchleuchtet. Ausgehend von krankenanstaltenrechtlichen Grundsatzbestimmungen (KAKuG) wird auch auf landesrechtliche Besonderheiten eingegangen. Ebenso werden die maßgeblichen arbeitsrechtlichen Normen (BDG, VBG, ArbVG, AngG, AZG, AÜG,…) berücksichtigt.