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Das Recht der Reichsstadt Regensburg am Vorabend des Dalbergischen Fürstentums

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Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 verlor Regensburg seine rund 300 Jahre währende Reichsunmittelbarkeit und wurde zur fürstlichen Residenzstadt. Als Karl Theodor von Dalberg am 29. Dezember 1802 eintraf, fand er eine Vielzahl von Statuten, Verordnungen und Gesetzen vor, die die Regensburger selbst erlassen hatten. Regensburg gehörte zu den Städten, die den Brauch, historisch gewachsene Satzungen zu sammeln, bis zum Ende beibehalten haben. Eine Kodifikation des Stadtrechts, wie sie in Frankfurt am Main oder Nürnberg stattfand, wurde jedoch nie umgesetzt. Der Verfasser hat die Quellen des Stadtrechts eingehend untersucht und sich mit zeitgenössischen sowie neueren Abhandlungen der verschiedenen Rechtsgebiete beschäftigt. Dies führte zu einem umfassenden Überblick über das in Regensburg geltende Recht Ende des 18. Jahrhunderts, der als Grundlage für weitere Studien des Rechts der Stadt, auch des 19. Jahrhunderts, dienen soll. Die Rechtsquellen wurden in moderne Kategorien gegliedert, einschließlich Zivilrecht (Personenrecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Erbrecht, Familienrecht, Vormundschaftsrecht), Öffentliches Recht (Baurecht, Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Policey- und Sicherheitsrecht) sowie Strafrecht und Prozessrecht. Im Anhang sind die Regensburger Schuldgerichtsordnung von 1651 und die Heiratsordnung von 1580 editiert.

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Das Recht der Reichsstadt Regensburg am Vorabend des Dalbergischen Fürstentums, Dominikus Schropp

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2016
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