Personenorientierte Behindertenhilfe
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Seit in Kraft treten der UN-BRK befindet sich die Behindertenhilfe der Bundesrepublik in einem Reformprozess. Die bisherige institutionsorientierte Behindertenhilfe wird umgewandelt in eine Behindertenhilfe, die sich mit ihren Dienstleistungen an jede/n einzelne/n Mitbürger/in mit Behinderung wendet. In Fachkreisen als auch im Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird von einer anzustrebenden »Personenzentrierung« gesprochen. Was aber ist unter Personenzentrierung, personaler Orientierung bzw. – wie hier vorgeschlagen – Personenorientierung zu verstehen? Auf diese Frage sucht die vorliegende Arbeit anhand der Analyse von Strukturen helfender Tätigkeiten fundierte Antworten zu geben. Die soziale Aktivität des Helfens stellt demnach ein generativ abgesichertes Handlungsprinzip des homo sapiens dar, das einerseits von soziokulturell erlernten Formen prosozialen Verhaltens und andererseits von gesellschaftlichen Formen geldwerter Hilfeleistungen ergänzt und überlagert wird. Übertragen auf den Kontext professioneller »Behinderten-hilfen« rückt das spezifische Zusammenwirken von universalen und historischen Hilfestrukturen in den Fokus der zukünftig personenorientiert zu gestaltenden Handlungsfelder. Dabei wird deutlich, dass mit dem menschenrechtlich motivierten Systemwechsel auch einen Wandel professionellen Handelns verbunden sein wird. Professionelle Hilfen für Menschen mit Behinderung sollen zukünftig als Dienstleistungen erbracht werden, die den individuellen Bedarfslagen der Kundeninnen und Kunden entsprechen. Was unter bedarfsgerechte Hilfen verstanden werden kann, sucht die Arbeit systematisch aufzuzeigen. Im Weiteren wird der Frage nachgegangen, wie bestehende Betreuungsmöglichkeiten und Wohnformen für Erwachsene mit einer geistigen Behinderung in Richtung Personenorientierung weiterentwickelt werden können. Die konstitutiven Merkmale einer Personenorientierten Behindertenhilfe werden dabei als Gütekriterien der Personenorientierung interpretiert. Zuletzt setzt sich die Arbeit mit der Frage auseinander, welchen inhaltlichen Kriterien Instrumente und Verfahren zur individuellen Hilfebedarfsermittlung genügen sollten, um als personenorientiert und ICF-basiert anerkannt zu werden. Beispielhaft erfolgt eine inhaltliche Evaluation des im Bezirk Oberbayern erprobten und erforschten ICF-BEST.