Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: was kommt auf die Unternehmen zu?
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Deutschland steht vor der nationalen Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die UN-Leitprinzipien befassen sich im Kern mit dem Menschenrechtsschutz in Unternehmen und haben in Deutschland eine lebhafte Diskussion über die konkrete Umsetzung entfacht. Besteht Handlungsbedarf im deutschen Recht? Sollte die originär staatliche Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte formal auch auf Unternehmen erweitert werden? Ist der Menschenrechtsschutz im Gesellschaftsrecht, im Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht oder im Gewerberecht zu verankern? Sind neue Sorgfalts- und Berichtspflichten für Unternehmen nötig? Welche Verantwortung trifft deutsche Unternehmen, die international agieren? Sollte es Verbandsklagerechte für Menschenrechtsorganisationen geben?