Gesetzliche erbrechtliche Nutzniessung
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Die gesetzliche erbrechtliche Nutzniessung, die Bernhard Schnyder in seiner im Jahr 1970 publizierten Habilitationsschrift ausführlich behandelt hat, ist 1988 abgeschafft worden. Die Habilitationsschrift befasst sich aber über dieses Institut hinaus mit der erbrechtlichen Nutzniessung überhaupt. Diese stellt heute ein wichtiges Gestaltungsmittel der erbrechtlichen Planung dar. Die allgemeinen Ausführungen zur erbrechtlichen Nutzniessung überhaupt haben daher auch de lege lata Bedeutung. Das gilt etwa für den Unterschied zwischen Universal- und Singularsukzession oder für die Beziehung der erbrechtlichen Nutzniesserin zum nackten Eigentümer. Wer sich mit Erbrecht befasst, nimmt diese Habilitation mit Gewinn zur Hand. Darüber hinaus ist sie ein historisches Dokument zum wichtigen Institut der gesetzlichen erbrechtlichen Nutzniessung.
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Gesetzliche erbrechtliche Nutzniessung, Bernhard Schnyder
- Jazyk
- Rok vydání
- 2016
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Gesetzliche erbrechtliche Nutzniessung
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Bernhard Schnyder
- Vydavatel
- Schulthess
- Rok vydání
- 2016
- ISBN10
- 3725574960
- ISBN13
- 9783725574964
- Série
- Successio-Schriften
- Kategorie
- Právní literatura
- Anotace
- Die gesetzliche erbrechtliche Nutzniessung, die Bernhard Schnyder in seiner im Jahr 1970 publizierten Habilitationsschrift ausführlich behandelt hat, ist 1988 abgeschafft worden. Die Habilitationsschrift befasst sich aber über dieses Institut hinaus mit der erbrechtlichen Nutzniessung überhaupt. Diese stellt heute ein wichtiges Gestaltungsmittel der erbrechtlichen Planung dar. Die allgemeinen Ausführungen zur erbrechtlichen Nutzniessung überhaupt haben daher auch de lege lata Bedeutung. Das gilt etwa für den Unterschied zwischen Universal- und Singularsukzession oder für die Beziehung der erbrechtlichen Nutzniesserin zum nackten Eigentümer. Wer sich mit Erbrecht befasst, nimmt diese Habilitation mit Gewinn zur Hand. Darüber hinaus ist sie ein historisches Dokument zum wichtigen Institut der gesetzlichen erbrechtlichen Nutzniessung.