Schweizer Gerichtsstand und anwendbares Recht beim gewerblichen Tausch im internationalen Verhältnis
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Beim internationalen gewerblichen Tausch kann das anwendbare Recht (und in gewissen Konstellationen auch der Gerichtsstand) nicht zweifelsfrei bestimmt werden, da das Gesetz dafür zum Teil an die charakteristische Leistung des Vertrages anknüpft. Da sich die Parteien beim Tausch meist zwei gleichwertige Sachleistungen schulden, ist nicht klar, wie bzw. ob die charakteristische Leistung überhaupt bestimmt werden kann. Die vorliegende Arbeit zeigt anhand zweier konkreter Beispiele im Anwendungsbereich des LugÜ bzw. des IPRG auf, ob die Schweizer Vertragspartei eines internationalen gewerblichen Tauschvertrages von der ausländischen Vertragspartei in der Schweiz verklagt werden kann, ob die Schweizer Vertragspartei die ausländische Vertragspartei auch in der Schweiz verklagen kann und welches Recht in diesen Fällen zu Anwendung kommt.