Die rechtsstaatliche Bearbeitung von Personendaten in der Schweiz
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Die Belange des Datenschutzes stellen den Rechtsstaat vor neue Herausforderungen. Hier treffen Berechenbarkeits- und Reproduzierbarkeitsanspruch des Rechts auf eine hochreaktive, schwer fassbare Materie, die genau genommen keine ist: Information. Diese betrifft jede und jeden bis in den innersten Kern der Persönlichkeit, da sie alles widerspiegelt, was sich sensorisch und logisch erfassen lässt. Gegenüber dieser Allgegenwärtigkeit verkörpert Datenschutzrecht den Willen der Rechtsgemeinschaft, die Bearbeitung von Daten durch den Staat sowie durch seine Rechtssubjekte und damit die Nutzung von Information innerhalb der Gesellschaft in einer Weise zu ordnen, die den Individuen die Möglichkeit bewahren soll, über die Wirkungsreichweite der sie betreffenden Information mitzubestimmen. Die vorliegende Dissertation stellt den rechtsstaatlichen Rahmen dieses ebenso technischen wie persönlichen Rechtsgebiets dar und zeigt auf, wie dessen eigentümlicher Drang nach Flexibilität rechtlich eingefangen werden kann. Sie beschreibt Methoden zur Einbindung von verfassungsrechtlichen Argumenten in datenschutzrechtliche Entscheidungen und gibt Hinweise zu spezifischen Problemlagen in den Bereichen Polizei, Staatsschutz, Sozialhilfe und elektronische Informationsverarbeitung. Hierbei wird auch die Entwicklung hin zu einer umfassenden statistischen Aneignung und Profilierung des Individuums thematisiert, die durch Big Data-Technologien auf alle Lebensbereiche ausgeweitet und durch die steigende Leistungs- und Differenzierungsfähigkeit der von uns genutzten Informationsmaschinen befeuert wird.